barrierefreies bauen
Definition Barrierefreiheit
Die Bezeichnung „Barrierefrei“ ist im Behindertengleichstellungsgesetz, § 4 definiert:„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Normen Barrierefreiheit
- DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2 Wohnungen
- E DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3 Öffentlicher Verkehrs- und FreiraumWohnungen
- DIN 18024-1 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
- DIN 18024-2 Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten
- ALT: DIN 18025-1 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
- ALT: DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen
- DIN 32975 Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich
- DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 77800 Betreutes Wohnen - Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen'
Gesetze und Verordnungen Barrierefreiheit
- HeimMindBauV Heimmindestbauverordnung
- Landesbauordnungen der Bundesländer
- Sonderbauverordnungen der Bundesländer
- Heimgesetze der Bundesländer
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- VDI 6008 Barriefreie und behindertengerechte Lebensräume
- DIN Fachbericht 124 Barrierefreie Produkte