barrierefreies bauen

Definition Barrierefreiheit

Die Bezeichnung „Barrierefrei“ ist im Behindertengleichstellungsgesetz, § 4 definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Normen Barrierefreiheit

Gesetze und Verordnungen Barrierefreiheit

Planungshilfen Barrierefreiheit

Stand 10.06.2013